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Margaret aus Mongolia schrieb am 22. Sep 23, 02:47
Die aktuellen britischen Einwanderungsgesetze besagen, dass die Ehemänner und Ehefrauen europäischer Staatsangehöriger, die in der UL leben und über Arbeitsrechte verfügen, in der Regel eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten dürfen, solange sie seit zwei Jahren zusammenleben.
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