(1883)
Bell aus Tanzania schrieb am 01. Oct 24, 19:27
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(1882)
Reed aus Bhutan schrieb am 01. Oct 24, 19:20
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(1878)
April aus Solomon Islands schrieb am 01. Oct 24, 19:10
eins. Illegale Bauten und/oder illegale Aktivitäten entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation zum Zweck der Verbreitung, öffentlichen Demonstration oder Werbung oder der Verbreitung, öffentlichen Demonstration oder Werbung von pornografischen Waren oder Gegenständen werden mit einer Geldstrafe in Höhe einer Geldstrafe geahndet in Höhe von einhunderttausend bis 300.000 Rubel oder in Höhe eines Lohns/Einkommens oder eines anderen Geldflusses der verurteilten Person für einen Zeitraum von einem bis zwei Jahren oder durch Zwangsarbeit für einen bestimmten Zeitraum von bis zu zwei Jahren oder durch Freiheitsberaubung für die Dauer des Aufenthaltes.
1. Die Einfuhr in die Ukraine zu Verkaufs- oder Vertriebszwecken oder die Herstellung, der Transport oder eine andere Bewegung zu genau denselben Zwecken oder der Verkauf oder die Verteilung von pornografischen Bildern oder anderen Waren sowie die Überredung anderer, sich an ihren Einnahmen zu beteiligen, wird mit einer Geldstrafe von bestraft 50 bis 100 steuerfreie Mindesteinkommen oder Haft für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten oder Freiheitsbeschränkung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, mit Einziehung pornografischer Bilder oder anderer Gegenstände und Hinweise auf deren Herstellung und Vertrieb.
drei. Für eine bestimmte Person, die sich der Ermutigung, Beteiligung, erzwungenen Beteiligung oder Ausbeutung von Minderjährigen an einer pornografischen Darbietung oder der Herstellung von Material pornografischen Charakters schuldig macht, ist die anwendbare Strafe Freiheitsentzug für die Dauer von bis zu sechs Jahren, mit oder ohne Wohnsitzentzug und unter Bewährungsaufsicht für einen Zeitraum von bis zu einigen Jahren.
(1875)
Bessie aus Sao Tome schrieb am 01. Oct 24, 18:49
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(1874)
Hulda aus Grenadines schrieb am 01. Oct 24, 18:46
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