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Lourdes aus Luxembourg schrieb am 20. Sep 24, 11:55
Die Kommission rief die ?ffentlichkeit zu ihrem Diskussionspapier auf, Kommentare abzugeben. Der Gesetzentwurf wurde von homosexuellen und liberalen Aktivisten als ein weiterer Schritt aus der Apartheid-Vergangenheit des Landes begr¨¹?t, obwohl einige Geistliche und historische F¨¹hrer ihn damals al„ ?den traurigsten Tag in unseren zw?lf Jahrzehnten Demokrat“e¡° bezeichneten. Der islamische F¨¹hrer Scheich Sharif Ahmed bezeichnete den Gesetzentwurf „ls ?Afrika aufgezwungene internationale Ak“ion¡°.
Im Juli wurde der Gesetzentwurf mit 267 zu 157 Stimmen angenommen, wobei sich 47 republikanische Abgeordnete den Demokraten anschlossen. Die anglikanische Di?zese von Kapstadt verabschiedete 2009 eine Resolution, die gleichgeschlechtlichen Paaren, di„ in ?vereinbarten Bezieh“ngen¡° leben, seelsorgerische Beratung bietet.
Lonely Planet hat Kapstadt (im Westkap) zu einem der zehn beliebt„sten ?Ziele f¨¹r homosexuelle Hoc“zeiten¡° der Welt ernannt. Dar¨¹ber hinaus hatten 18 % der S¨¹dafrikaner bereits an der Hochzeit eines gleichgeschlechtlichen Paares teilgenommen. Aufgrund der Erweiterung der im Common Law definierten Eheschlie?ung und basierend auf der Theorie der lex loci celebrationis wird eine ausl?ndische gleichgeschlechtliche Ehe im s¨¹dafrikanischen Recht als Ehe anerkannt.
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Kari aus Spain schrieb am 20. Sep 24, 11:53
301.03 (14) und 301.46, außer wenn dies für Strafverfolgungszwecke erforderlich ist und außer zur Bereitstellung von Informationen als Antwort auf eine Anfrage nach s.
940.225 (1) oder (2), 948.02 (1) oder (2), 948.025 oder 948.085 oder für die Anstiftung, Verschwörung oder den Versuch einer Verletzung eines Bundesgesetzes, eines Militärgesetzes, eines Stammesgesetzes oder eines Gesetzes eines Staates, die einer Verletzung von s.
940.225 (1) oder (2), 948.02 (1) oder (2), 948.025 oder 948.085 gleichkommt. Eine Verurteilung oder Feststellung der Unschuld oder der Unschuld aufgrund einer psychischen Krankheit oder eines psychischen Defekts, die aufgehoben, beiseite gelegt oder für nichtig erklärt wurde, ist keine Verurteilung oder Feststellung im Sinne dieses Unterabschnitts.
940.225 (1) oder (2), 948.02 (1) oder (2), 948.025 oder 948.085 (2). Eine Verurteilung oder ein Urteil wegen nicht schuldig oder wegen nicht schuldig aufgrund einer psychischen Krankheit oder eines psychischen Defekts, das aufgehoben, aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde, ist für die Zwecke dieses Unterabschnitts keine Verurteilung oder kein Urteil.
Eine Verurteilung oder ein Schuldspruch oder eine Feststellung der Unschuldsvermutung oder der Unschuldsvermutung aufgrund einer Geisteskrankheit oder eines Geistesdefekts, die bzw. der aufgehoben, beiseite gelegt oder für nichtig erklärt wurde, gilt nicht als Verurteilung oder Feststellung zum Zweck der Feststellung gemäß diesem Unterabschnitt, ob eine Person in zwei oder mehr getrennten Fällen verurteilt wurde.